Verwaltungsgerichtshof 90/10/0014

90/10/0014Verwaltungsgerichtshof23.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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