Verwaltungsgerichtshof 90/10/0161

90/10/0161Verwaltungsgerichtshof21.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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