Verwaltungsgerichtshof 90/11/0153

90/11/0153Verwaltungsgerichtshof30.04.1991

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Gutachten Auswertung fremder Befunde Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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