Verwaltungsgerichtshof 90/11/0220

90/11/0220Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Regest

Anforderung an ein Gutachten Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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