Verwaltungsgerichtshof 90/13/0017

90/13/0017Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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