Verwaltungsgerichtshof 90/13/0075

90/13/0075Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Die Beschwerde betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 wird als unbegründet abgewiesen. Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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