Verwaltungsgerichtshof 90/13/0251

90/13/0251Verwaltungsgerichtshof16.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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