Verwaltungsgerichtshof 90/14/0049

90/14/0049Verwaltungsgerichtshof08.03.1994

Regest

Ermessen Begründung von Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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