Verwaltungsgerichtshof 90/15/0068

90/15/0068Verwaltungsgerichtshof08.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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