Verwaltungsgerichtshof 90/15/0071

90/15/0071Verwaltungsgerichtshof08.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.