Verwaltungsgerichtshof 90/15/0091

90/15/0091Verwaltungsgerichtshof22.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 34.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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