Verwaltungsgerichtshof 90/16/0040

90/16/0040Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Regest

Beschwerdeführer Gebietskörperschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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