Verwaltungsgerichtshof 90/16/0085

90/16/0085Verwaltungsgerichtshof28.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1990160085.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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