Verwaltungsgerichtshof 90/16/0094

90/16/0094Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution folgende Aufwendungen zu ersetzen, und zwar der Erstbeschwerdeführer S 3.035,-- und die Zweitbeschwerdeführerin S 2.530,--.

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