Verwaltungsgerichtshof 90/17/0049

90/17/0049Verwaltungsgerichtshof05.04.1991

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 22.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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