Verwaltungsgerichtshof 90/18/0163

90/18/0163Verwaltungsgerichtshof26.04.1991

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Belangte Behörde als nicht obsiegende NICHTOBSIEGENDE Partei Aufschiebende Wirkung Diverses Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1991

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Die Anträge auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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