Verwaltungsgerichtshof 90/18/0266

90/18/0266Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Unfallschock Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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