Verwaltungsgerichtshof 90/18/0272

90/18/0272Verwaltungsgerichtshof26.04.1991

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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