Verwaltungsgerichtshof 90/19/0002

90/19/0002Verwaltungsgerichtshof23.04.1990

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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