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90/19/0143•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0143
90/19/0143Verwaltungsgerichtshof02.04.1990
Verwaltungsrecht allgemein RechtsquellenIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht AnfechtungsrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation
E gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 29. März 1989, Zl. FrB-4250/89, betreffend Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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