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90/19/0162•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0162
90/19/0162Verwaltungsgerichtshof14.05.1990
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation
N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. Oktober 1989, Zl. SD 456/89, betreffend Aufenthaltsverbot
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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