Verwaltungsgerichtshof 91/01/0010

91/01/0010Verwaltungsgerichtshof17.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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