Verwaltungsgerichtshof 91/07/0019

91/07/0019Verwaltungsgerichtshof09.04.1991

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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