Verwaltungsgerichtshof 91/07/0027

91/07/0027Verwaltungsgerichtshof21.05.1991

Regest

Spruch und Begründung Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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