Verwaltungsgerichtshof 91/07/0082

91/07/0082Verwaltungsgerichtshof18.03.1994

Regest

Rechtsverletzung sonstige Fälle

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.