Verwaltungsgerichtshof 91/07/0095

91/07/0095Verwaltungsgerichtshof29.06.1995

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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