Verwaltungsgerichtshof 91/07/0134

91/07/0134Verwaltungsgerichtshof18.03.1994

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.700,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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