Verwaltungsgerichtshof 91/08/0020

91/08/0020Verwaltungsgerichtshof08.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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