Verwaltungsgerichtshof 91/10/0009

91/10/0009Verwaltungsgerichtshof06.05.1996

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Unterschrift Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift Schriftbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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