Verwaltungsgerichtshof 91/10/0060

91/10/0060Verwaltungsgerichtshof06.05.1996

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Genehmigungen Unterschrift des Genehmigenden Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Beglaubigung der Kanzlei Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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