Verwaltungsgerichtshof 91/10/0129

91/10/0129Verwaltungsgerichtshof06.05.1996

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Landschaftsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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