Verwaltungsgerichtshof 91/10/0169

91/10/0169Verwaltungsgerichtshof26.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/10/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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