Verwaltungsgerichtshof 91/12/0034

91/12/0034Verwaltungsgerichtshof21.05.1991

Regest

Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Instanzenzug Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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