Verwaltungsgerichtshof 91/12/0043

91/12/0043Verwaltungsgerichtshof21.05.1991

Regest

Anrufung der obersten Behörde Instanzenzug Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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