Verwaltungsgerichtshof 91/13/0145

91/13/0145Verwaltungsgerichtshof11.07.1995

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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