Verwaltungsgerichtshof 91/13/0154

91/13/0154Verwaltungsgerichtshof11.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jede der Beschwerdeführerinnen hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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