Verwaltungsgerichtshof 91/13/0210

91/13/0210Verwaltungsgerichtshof16.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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