Verwaltungsgerichtshof 91/14/0193

91/14/0193Verwaltungsgerichtshof17.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Gewerbesteuer 1985 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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