Verwaltungsgerichtshof 91/14/0203

91/14/0203Verwaltungsgerichtshof18.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 10.590 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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