Verwaltungsgerichtshof 91/14/0211

91/14/0211Verwaltungsgerichtshof18.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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