Verwaltungsgerichtshof 91/14/0222

91/14/0222Verwaltungsgerichtshof19.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 12.920 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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