Verwaltungsgerichtshof 91/15/0149

91/15/0149Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 6.070 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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