Verwaltungsgerichtshof 91/17/0022

91/17/0022Verwaltungsgerichtshof23.06.1995

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweise Beweismittel Zeugen Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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