Verwaltungsgerichtshof 91/17/0026

91/17/0026Verwaltungsgerichtshof28.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 12.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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