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91/18/0005•Verwaltungsgerichtshof 91/18/0005
91/18/0005Verwaltungsgerichtshof26.04.1991
Ermittlungsverfahren Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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