Verwaltungsgerichtshof 91/19/0014

91/19/0014Verwaltungsgerichtshof15.04.1991

Regest

Übertretungen und Strafen Strafnormen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Durchführung Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Genehmigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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