Verwaltungsgerichtshof 92/01/0476

92/01/0476Verwaltungsgerichtshof24.04.1996

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0476

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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