Verwaltungsgerichtshof 92/03/0251

92/03/0251Verwaltungsgerichtshof16.02.1994

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Einfluß auf die Sachentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/03/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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