Verwaltungsgerichtshof 92/05/0041

92/05/0041Verwaltungsgerichtshof15.02.1994

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, der Erstmitbeteiligten in der Höhe von S 11.120,-- und der Zweitmitbeteiligten in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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