Verwaltungsgerichtshof 92/05/0074

92/05/0074Verwaltungsgerichtshof15.02.1994

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid" Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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